Freitag, 17. Juli 2009

Lobpreisblitzer?


"Schriftliche Verwarnung: Ihnen wird zur Last gelegt, am 08.07.2009 um 12:13 Uhr folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie wurden - offensichtlich durch das Anhören nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechender Lobpreismusik - animiert, beide Hände während der Fahrt zu erheben. Sie werden wegen der oben bezeichneten charismatischen Ordnungswidrigkeit unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes..."

2 Kommentare:

Tobi hat gesagt…

Woohoo! Das ist ja mal nen exquisites Blitzerbildchen! Gab's wegen den erhobenen Händen vom Lenkrad noch eine Extra-Schelte?

Ulrich M. hat gesagt…

nein, erstaunlicherweise nicht. ich weiß auch ehrlich nicht mehr, warum ich die hände oben hatte - vermultich gerade ne angeregte diskussion...