
"Schriftliche Verwarnung: Ihnen wird zur Last gelegt, am 08.07.2009 um 12:13 Uhr folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie wurden - offensichtlich durch das Anhören nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechender Lobpreismusik - animiert, beide Hände während der Fahrt zu erheben. Sie werden wegen der oben bezeichneten charismatischen Ordnungswidrigkeit unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes..."
2 Kommentare:
Woohoo! Das ist ja mal nen exquisites Blitzerbildchen! Gab's wegen den erhobenen Händen vom Lenkrad noch eine Extra-Schelte?
nein, erstaunlicherweise nicht. ich weiß auch ehrlich nicht mehr, warum ich die hände oben hatte - vermultich gerade ne angeregte diskussion...
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